geläufig

geläufig

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ge|läu|fig [gə'lɔy̮fɪç] <Adj.>:
durch häufigen Gebrauch allgemein bekannt, vertraut, üblich:
geläufige Redensarten, Ausdrücke; diese Bezeichnung ist mir nicht geläufig.

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ge|läu|fig 〈Adj.〉
1. wohlbekannt, vertraut, üblich
● \geläufige Redensart oft gebrauchte R.; dieses Wort ist mir (nicht) \geläufig; ein Musikstück \geläufig spielen

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ge|läu|fig <Adj.> [verstärkend für mhd. löufec, läufig]:
1. durch häufigen Gebrauch allgemein bekannt, vertraut, üblich:
-e Redensarten.
2. fließend, perfekt:
in -em Französisch;
g. Klavier spielen.

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ge|läu|fig <Adj.> [verstärkend für mhd. löufec, ↑läufig]: 1. durch häufigen Gebrauch allgemein bekannt, vertraut, üblich: -e Redensarten, Ausdrücke; Vor der Kathedrale, aber auch an einigen Plätzen der Barockstadt die jedem -e Empfindung, dies alles schon gesehen zu haben (Fest, Im Gegenlicht 22); diese Bezeichnung ist mir nicht g.; Die vier Grundrechnungsarten waren mir noch g. (Innerhofer, Schattseite 63). 2. fließend, perfekt: in -em Französisch; Aufgrund unserer internationalen Geschäftsverbindungen sind -e Englischkenntnisse erforderlich (SZ 1. 3. 86, 74); eine Fremdsprache g. sprechen; g. Klavier spielen; <selten prädikativ:> Rupp war nun ganz g. geworden (redselig; Baum, Paris 87).3. einen leichten Lauf habend; leicht laufend, gehend: Sie werden mir das Gelenk auseinander treiben. Das macht -er (Schiller, Fiesco II, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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